§ 75B SGB V: Richtlinie zur IT-Sicherheit ist Bestandteil Ihrer Zulassung.
Von aktuellen Virenschutzprogrammen, verschlüsselten Internetanwendungen oder vertrauliche Daten im Hinblick auf Apps, all das sind Anforderungen die eingehalten werden müssen.
Der IT-Sicherheitscheck startet Ihren Sicherheitsprozess auf Basis der umfangreichen Dokumentation des IST-Zustandes. Im Rahmen unserer Auswertung, erhalten Sie nicht nur einen detaillierten IT-Statusbericht und einen Netzwerkplan, sondern auch neutrale Handlungshinweise, falls geforderte Punkte der KBV Richtlinie nachjustiert werden müssen.
Für unsere Kunden in IT-Betreuung bieten wir exklusiv einen IT-Sicherheitscheck an, der die Weichen in Richtung BSI-Grundschutz stellt. Der Check kann als Online-Variante oder mit Vor-Ort Check gebucht werden.
Überprüfung aller gemäß KBV Richtlinie relevanten Sicherheitsaspekte.
IST-Aufnahme einer Prozessübersicht gemäß BSI-Grundschutz.
IST-Aufnahme einer Anwendungsübersicht gemäß BSI-Grundschutz.
IST-Aufnahme Personal mit Funktions- und Berechtigungszuordnung gemäß BSI.
IST-Aufnahme der vorhandenen IT-Infrastruktur, Erstellung einer Raumübersicht.
Modellierung der Ergebnisse gemäß BSI-Grundschutz.
Erstellung eines IT-Sicherheitsberichts auf Basis der Modellierung.
SOLL-IST Vergleich IT-Sicherheit Praxis – gesetzliche Vorgaben der KBV.
Aufzeigen konkreter Handlungshinweise im Falle von Abweichungen.
Option Online kleine Praxen gemäß KBV Richtlinie
Option Online kleine Praxen gemäß KBV Richtlinie
Option Online kleine Praxen gemäß KBV Richtlinie
Unser Team ist stets für Sie da! Wir möchten Ihre Praxis sowie Ihre Abwicklung von IT-Prozessen optimieren, damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben - Ihre Patienten! Unsere gut ausgebildeten & freundlichen Mitarbeiter schenken Ihnen die nötige Zeit, um Ihr Anliegen oder Problem zu lösen.
Hier noch ein paar häufig gestellte Fragen vielleicht ist auch Ihre dabei ansonsten können Sie sich gerne jederzeit melden.
RUFEN SIE AN:
+49 (0)2238 477 74 11
Sie ist am 23. Januar 2021 offiziell in Kraft getreten, und beinhaltet eine Vielzahl von verbindlichen IT-Sicherheitsanforderungen.
Für alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gelten neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit.
Durch die offizielle Einführung durch die KBV ist die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinie gemäß § 75b SGB Bestandteil Ihrer Zulassung.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren IT-Sicherheitsbeauftragten Herr Stefan Breitkopf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), alternativ hinterlassen Sie bei unserer Hotline einen RR-Wunsch.
Nutzen Sie den Hub zur IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV. Dort finden Sie alle Anforderungen für Ihren Praxistyp und Musterdokumente: Hub zur IT-Sicherheitsrichtlinie
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